Sie hatten einen Unfall und wurden geschädigt? - Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren
- Nach einem Unfall haben Sie das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
- Sie haben außerdem Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, Vignettenkosten (anteilig) etc…).
- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
- Sie haben das Recht sofort einem Anwalt zu konsultieren, am Besten einen für Verkehrsrecht spezialisierten!