Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten und benötigen meine Hilfe und Unterstützung? Kontaktieren Sie mich! Bevor sich Ihre Punkte vermehren
Ordnungswidrigkeiten (OWi) stellen geringfügige Gesetzesverstöße dar, welche im Normalfall mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Bevor Sie vorschnell zahlen, fragen Sie besser erst einen Anwalt. Ich kenne mich bestens mit den einzuhaltenden Vorschriften zum Bußgeldverfahren aus und wahre im Anschluss an eine genaue Prüfung Ihres Bußgeldbescheids engagiert Ihre Rechte gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden, egal ob Ihnen beispielsweise ein Verkehrsverstoß wie Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Rotlichtverstoß, eine Abstandsunterschreitung oder eine Unfallverursachung zur Last gelegt wird. Gerne vertrete ich Sie nach erfolgter Akteneinsichtnahme im Rahmen eines Einspruchs, wann immer dies erfolgversprechend ist.