Fahrerflucht

Fahrerflucht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort


Haben Sie eine Vorladung erhalten und benötigen meine Hilfe und Unterstützung? Kontaktieren Sie mich!

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Flüchten Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort, anstatt anzuhalten und sich den Konsequenzen zu stellen, begehen Sie Fahrerflucht.

Welche Strafe zieht eine Fahrerflucht nach sich?

Nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann auf eine begangene Fahrerflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen.

Sind außerdem verkehrsrechtliche Konsequenzen bei einer Fahrerflucht möglich?

Ja. Nach einer Fahrerflucht werden - wie bei allen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - außerdem drei Punkte in Flensburg (FAER) und ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Sie zukommen. Das Strafmaß richtet sich normalerweise nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Handlungsempfehlung

Nach Erhalt einer Vorladung oder einer Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme sollte der erste Weg keineswegs zur Polizei führen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht Folge leisten. Stattdessen sollten Sie umgehend einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen und diesen Akteneinsicht nehmen lassen. Aus der Akte ergibt sich dann, wieso man Ihnen den Vorwurf der Unfallflucht macht, wer dafür als Zeuge zur Verfügung steht und was dieser konkret gesehen haben will. Aus der Akte ergibt sich auch, welcher Schaden vermeintlich entstanden ist – und wo.

Erst in Kenntnis all dieser Umstände, die zur Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen gegen Sie geführt haben, lässt sich dann eine sinnvolle Verteidigung gegen den Tatvorwurf abstimmen. Bedenken Sie stets: Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat muss Ihnen Ihre Schuld nachweisen! Deshalb kann auch Schweigen eine sinnvolle Strategie sein. Schweigen darf Ihnen nicht negativ angelastet werden!

Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern Sie dort im Verkehrsrechtsschutz versichert sind. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Unfallflucht kann die Versicherung die Kosten aber zurückverlangen.
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