Einholung des Deckungsschutzes
Anders als beim Arzt mit der Krankenversicherung, ist die Korrespondenz des Anwalts mit der Rechtsschutzversicherung allzu oft zeit- und arbeitsintensiv - und es ist keineswegs stets selbstverständlich, dass Sie schließlich eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Arbeit nicht kostenlos leisten kann, die in vielen Fällen mehr Zeit und Aufwand verursacht als das eigentliche, ursprüngliche Mandat. Ich bin daher bereit, mich für Sie zu Beginn des Mandats einmalig bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu melden und den Schriftverkehr dorthin zu übersenden. Soweit es hierbei verbleibt, kann ich auf die angefallenen Gebühren verzichten. Geht meine Tätigkeit jedoch darüber hinaus, muss ich die angefallenen Gebühren Ihnen gegenüber berechnen.