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Fachanwalt für Verkehrsrecht - Rechtsanwalt


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Wegen der Schwierigkeit und der Komplexität dieses Rechtsgebietes, das umfangreiches Spezialwissen erfordert, hat die Bundesrechtsanwaltskammer schon vor Jahren die Fachanwaltsbezeichnung für Verkehrsrecht eingeführt.

Als Rechtsanwalt habe ich mich schon frühzeitig auf das Verkehrsrecht spezialisiert und als einer der ersten die Gestattung erhalten die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht führen zu dürfen.


Unter den Oberbegriff des Verkehrsrechtes fallen nicht nur die klassischen Angelegenheiten, wie z. B. Verkehrsunfälle oder Verkehrsverstöße (z.B. eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet wird), also Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr und Ähnliches, sondern alle Rechtsangelegenheiten „rund ums Auto“. Das umfasst auch Kfz-Kauf- und Leasingverträge, das Fahrerlaubnisrecht, Führerscheinangelegenheiten, Streitfragen um die Entziehung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Alkohol, Drogen oder Verkehrsdelikten, MPU, Fahrerlaubnisrecht, Fragen nach der Fahrerlaubnisverordnung, die Problematik im Zusammenhang mit dem „Führerscheintourismus“, ausländische Fahrerlaubnisse und Unfälle im In- und Ausland. Ich übernehme auch die professionelle Beratung und Zusammenarbeit mit markengebundenen und nicht markengebundenen Kfz-Werkstätten, Autohäusern und Einzelhändlern, die sich mit dem Betrieb der Reparatur oder Aufbereitung von Kraftfahrzeugen befassen. Weiterhin vertrete ich auch Unternehmen mit Fuhrparks, wie Transportunternehmen, Speditionen, ebenso wie Privatleute mit ihren jeweiligen individuellen Problemen. 
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