Seit Juni 2019 sind E-Scooter mit Straßenzulassung/BE erlaubt
Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht
Helm und Führerschein/Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht vorgeschrieben
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt
Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist verboten (außer es wird durch Zusatzzeichen erlaubt)
Für Elektrorollerfahrer gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer (Bei Fahrern unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen in der Probezeit: 0,00 Promille)
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen
E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch dort abgestellt werden. Andere dürfen dabei nicht behindert oder gefährdet werden