E-Scooter

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Diese Regeln gelten für Elektroroller

  • Seit Juni 2019 sind E-Scooter mit Straßenzulassung/BE erlaubt
  • Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht
  • Helm und Führerschein/Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht vorgeschrieben
  • Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren
  • E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt
  • Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist verboten (außer es wird durch Zusatzzeichen erlaubt)
  • Für Elektrorollerfahrer gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer (Bei Fahrern unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen in der Probezeit: 0,00 Promille)
  • Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen
  • E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch dort abgestellt werden. Andere dürfen dabei nicht behindert oder gefährdet werden
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