Verkehrsrecht

Verkehrsrecht


Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ich helfe Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Wer eine hohe Buße und Fahrverbot oder Führerscheinentzug verhindern will, sollte umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten. In vielen Fällen kann ein Verkehrsanwalt eine bevorstehende Strafe reduzieren und ein Fahrverbot oder sogar Punkte in Flensburg verhindern. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie schnell und kompetent in diesen Fällen.

Zwar stehen die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs gegen ein Bußgeldbescheid nicht hoch, aber angesichts der erheblichen Strafen kann sich ein Einspruch dennoch lohnen. Wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können? Lassen Sie sich beraten!

Muss jeder Fahrer, der mit Alkohol im Blut erwischt wird, seinen Führerschein für ein Jahr abgeben?

Richtig ist, dass ein alkoholisierter Autofahrer den Führerschein verlieren kann – unter Umständen auch für ein Jahr. Beim Strafmaß kommt es zunächst auf den Alkoholgehalt im Blut an: Wer 1,1 Promille hat, ist absolut fahrunfähig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinter das Steuer setzt. Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall, ob der Betroffene seine Fahrerlaubnis ganz oder begrenzt für bis zu zwölf Monate abgeben muss. Ab 0,5 Promille liegt zumindest ein Bußgeldtatbestand vor, der in der Regel zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten führt. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann man den Führerschein verlieren, wenn eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegt.

Am besten gleich auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen, anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Sie schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können. Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie schnell und kompetent in diesen Fällen.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
Sie haben außerdem Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, Vignettenkosten (anteilig) etc…).
Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
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